VAS- GRUPPE

Arbeitssicherheit  

Absturzsicherung auf Flachdächern

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Sie als Arbeitgeber beim

Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung im Betreib zu beraten und zu unterstützen.

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich sowohl durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit als

auch durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen dafür

Sowie die jeweiligen Aufgabengebiete sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der

DGUV Vorschrift 2 aufgeführt.

Die Beratungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Kooperation

mit dem Betriebsarzt umfassen:

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach einer unabhängigen Analyse, Bewertung und Beratung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe

Die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

Die Gestaltung der Arbeitsplätze mit Blick auf die Ergonomie

Die Beschaffung technischer Arbeitsmittel sowie die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

Die Einführung und Benutzung von persönlichen Körperschutzmitteln (PSA) und Sicherheitsausrüstungen.

Wir geben Ihnen Sicherheit   

Nur Mitarbeiter, die in einem sicheren Betrieb arbeiten, in dem sie vor Verletzungen und Betriebsunfällen geschützt sind,  erbringen solide Leistungen, die nachhaltig zum Unternehmenserfolg beitragen.  

Unser Dienstleistungsspektrum umfasst:

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten einschließlich Mängelfeststellung,

Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln und Sicherstellung der Behebung von Mängeln und Risiken

Einweisung und Kontrolle hinsichtlich der korrekten Benutzung von Körperschutzmitteln

Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Erfassung und Auswertung der

Untersuchungsergebnisse und Vorschläge zur Vermeidung dieser Arbeitsunfälle usw.