Arbeitssicherheit
Absturzsicherung auf Flachdächern
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Sie als Arbeitgeber beim
Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung im Betreib zu beraten und zu unterstützen.
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich sowohl durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit als
auch durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen dafür
Sowie die jeweiligen Aufgabengebiete sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der
DGUV Vorschrift 2 aufgeführt.
Die Beratungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Kooperation
mit dem Betriebsarzt umfassen:
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach einer unabhängigen Analyse, Bewertung und Beratung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe
Die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
Die Gestaltung der Arbeitsplätze mit Blick auf die Ergonomie
Die Beschaffung technischer Arbeitsmittel sowie die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
Die Einführung und Benutzung von persönlichen Körperschutzmitteln (PSA) und Sicherheitsausrüstungen.
Wir geben Ihnen Sicherheit
Nur Mitarbeiter, die in einem sicheren Betrieb arbeiten, in dem sie vor Verletzungen und Betriebsunfällen geschützt sind, erbringen solide Leistungen, die nachhaltig zum Unternehmenserfolg beitragen.
Unser Dienstleistungsspektrum umfasst:
Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten einschließlich Mängelfeststellung,
Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln und Sicherstellung der Behebung von Mängeln und Risiken
Einweisung und Kontrolle hinsichtlich der korrekten Benutzung von Körperschutzmitteln
Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Erfassung und Auswertung der
Untersuchungsergebnisse und Vorschläge zur Vermeidung dieser Arbeitsunfälle usw.